d/bb. Als weitere Ursache für den Sturz macht die Berufungsklägerin, wie einleitend erwähnt, geltend, die Berufungsbeklagte habe ihre Schuh-Spikes falsch montiert, was deshalb zum Unfall geführt habe, weil sich die Spikes festgekrallt hätten und sie aus der Halterung der Schuhe gerutscht sei. Ein derartiges Selbstverschulden der Berufungsbeklagten ist allerdings nicht ausgewiesen, abgesehen davon, dass dieses kaum als so schwer zu qualifizieren wäre, dass es geeignet wäre, den Kausalzusammenhang zu unterbrechen.