b/bb. Der natürliche Kausalzusammenhang ist immer dann gegeben, wenn das fragliche Verhalten nicht weggedacht werden kann, ohne dass auch der eingetretene Erfolg entfiele. Der schädigende Vorgang muss im Rahmen der natürlichen Kausalität aber nicht die alleinige Ursache des Schadens sein. Es genügt, wenn das fragliche Ereignis zusammen mit anderen Bedingungen – im Sinne einer Teilursache – den Schaden bewirkt hat. Allerdings muss die Teilursache genügend bedeutsam sein, um für sich allein als condicio sine qua non des Schadens zu gelten (Brehm, a.a.O., N 109 f. zu Art.