Vielleicht habe sich die Klägerin nur vertreten. Oder sie habe die Schuh-Spikes falsch montiert, was deshalb zum Unfall geführt habe, weil sich die Spikes festgekrallt hätten und sie aus der Halterung gerutscht sei. Auch in einem solchen Fall wäre die Klägerin nach hinten gefallen. Insgesamt lägen hinreichende Zweifel an der Sachverhaltsdarstellung der Klägerin vor, weshalb der natürliche Kausalzusammenhang nicht erstellt sei.