Seite 22 — 31 Aussagen der Zeugen K. und L. verwiesen werden. Wie in Erwägung 5d/cc ausgeführt, kann im Übrigen trotz anderweitiger Behauptungen der Berufungsklägerin nicht davon ausgegangen werden, dass die Temperaturen am 18. Januar 2005 deutlich über dem Gefrierpunkt lagen. Schliesslich ist es mit der Überwachung des Weges allein selbstredend noch nicht getan.