Vereisungen zu vermeiden – zeigt sie denn auch gleich selbst auf, dass die Zumutbarkeit des Unterhalts des, notabene kurzen, Verbindungsweges gegeben ist. Entgegen der Ansicht der Berufungsklägerin war vorliegend die Eisbildung auf dem Verbindungsweg zudem durchaus voraussehbar, resultierte diese doch in erster Linie daraus, dass die Skifahrer den Verbindungsweg ebenfalls benützten. Dass immer wieder mit Vereisungen zu rechnen war, war letztlich ja auch der Grund, weshalb der Weg von den Angestellten der Berufungsklägerin regelmässig überprüft wurde. Es kann in diesem Zusammenhang auf die entsprechenden