g/bb. Diesen Ausführungen kann nicht gefolgt werden. Wie einleitend erwähnt, ist ein Werk mangelhaft, wenn es den Benützern bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine genügende Sicherheit bietet. Ein vereister Fussweg bildet den darauf laufenden Fussgängern keine genügende Sicherheit. So gilt denn auch