e/aa. Im Weiteren steht fest, dass es auf dem dem Gebäude der Talstation entlang führenden Teil des Weges – und damit im Bereich der Unfallstelle – früher oft zu Vereisungen kam, weil der entsprechende Wegabschnitt auch von den Skifahrern benutzt wurde, um zu den Parkplätzen zu gelangen. Insofern bestätigen die Zeugen K. und L. die Aussagen der Familienangehörigen der Berufungsbeklagten. K. gab bei seiner Befragung im Jahr 2008 an, seit zwei Jahren – also seit 2006, ein Jahr nach dem Unfallereignis – würden sie den Weg mit Holzschnitzeln streuen. Zudem werde der Weg seit einem Jahr mit einem hohen Zaun abgesperrt. Sie hätten einmal einen Versuch unternommen, den Weg mit Split zu streuen.