Eine Hinweistafel, die auf die schlechten Wegverhältnisse hingewiesen hätte, habe er nicht gesehen oder bemerkt. Auf die Frage, ob der Weg mit der Piste zusammenfiel, gab der Zeuge an, er sei so benutzt worden, als Zufahrt zum Parkplatz. Zur Ergänzungsfrage, ob der ganze Weg glatt und eisig gewesen sei oder nur punktuell, führte N. aus, der Weg sei im Abschnitt neben dem Gebäude glatt gewesen. Der Unfall sei am untersten Ende der glatten Stelle passiert.