c/bb. Vorliegend braucht aber nicht bloss auf diesen pirma-facie-Beweis abgestellt zu werden. Es deutet nämlich nicht nur die allgemeine Lebenserfahrung auf ein Ausrutschen der Berufungsbeklagten auf eisiger Grundlage hin, sondern auch das medizinische Gutachten von Dr. med. D.. Y. hatte dem Gutachter gegenüber den Unfall so geschildert, dass sie sehr heftig gestürzt sei, indem es ihr beide Beine auf der eisigen Unterlage weggezogen habe und sie mit ihrem gesamten Körpergewicht auf beide nach hinten ausgestreckten Arme gestürzt sei.