Im Anschluss nahmen die Rechtsvertreter der Parteien in ihren Plädoyers zum Beweisantrag und zu den materiellen Berufungsanträgen Stellung. Rechtsanwalt Infanger beantragte dabei die Abweisung des Beweisantrags. Die beiden Parteivertreter gaben von ihren Vorträgen eine schriftliche Ausfertigung zu den Akten. Im Anschluss an die ersten Parteivorträge beriet das Gericht über den Beweisantrag der Berufungsbeklagten. Das Gericht lehnte den Antrag ab, was der Vorsitzende gegenüber den Parteien kurz begründete. Danach erhielten die Parteivertreter das Recht auf Replik und Duplik, was sie benutzten, um ihre Standpunkte zu vertiefen. Abschliessend nahm Rechtsanwalt