F. Am 23. November 2009 fand die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht von Graubünden statt. Anwesend waren G., Vorsitzender der Geschäftsleitung der Berufungsklägerin, Rechtsanwalt Dr. iur. Dominik Infanger, Rechtsvertreter der Berufungsklägerin, die Berufungsbeklagte Y. sowie ihr Rechtsvertreter, Rechtsanwalt lic. iur. et oec. Christian Thöny. Einleitend verlas der Vorsitzende die Anträge der Berufungsklägerin und der Berufungsbeklagten. Gegen die Zuständigkeit und die Zusammensetzung des Gerichts wurden keine Einwände vorgebracht, so dass sich dieses als in der Sache legitimiert erklärte.