2. Die Kosten des Kreisamtes Cadi von CHF 200.00 sowie diejenigen des Bezirksgerichtes Surselva, bestehend aus: - Gerichtsgebühr inkl. Streitwertzuschlag CHF 10'000.00 - Schreibgebühr CHF 1'240.00 - Barauslagen CHF 5'115.50 total CHF 16'355.50 gehen zu Lasten der Beklagten. Die Beklagte hat die Klägerin überdies ausseramtlich mit CHF 31'339.90 zu entschädigen. 3. (Mitteilung)“