D. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Surselva fand am 17. März 2009 in Trun statt. Mit Urteil vom 17. März 2009, mitgeteilt am 6. Juli 2009, erkannte das Bezirksgericht Surselva, wie folgt: „1. Die Klage wird gutgeheissen und die Beklagte verpflichtet, der Klägerin CHF 45'000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 30. November 2006 zu bezahlen. 2. Die Kosten des Kreisamtes Cadi von CHF 200.00 sowie diejenigen des Bezirksgerichtes Surselva, bestehend aus: - Gerichtsgebühr inkl.