Am 8. April 2008 beauftragte das Bezirksgericht Surselva Dr. med. D., Leiter Unfallchirurgie am R., mit der Ausarbeitung einer medizinischen Fachexpertise zur Beurteilung der Einschränkung von Y. in der Haushaltführung und zum Vorliegen von unfallfremden Faktoren. Der Experte legte sein Gutachten am 13. Juni 2008 vor. Am 4. September 2008 beauftragte das Bezirksgericht E., F. Haushaltbewertungen, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Erhebung des Haushaltsschadens. Dieses Gutachten lag am 26. November 2008 vor.