Ebenso hielt die Beklagte in ihrer Duplik vom 25. Juni 2007 unverändert an ihrem Antrag auf Klageabweisung fest. Darüber hinaus stellte sie den formellen Antrag, einzelne Tatsachenbehauptungen in der Replik, die damit zusammenhängenden Ergänzungsfragen an die entsprechenden Zeugen sowie zwei klägerische Beilagen aus dem Recht zu weisen. Am 27. Juni 2007 lehnte der Seite 2 — 31 Bezirksgerichtspräsident Surselva diesen Antrag ab. Ferner wies das Bezirksgericht mit Verfügung vom 29. August 2007 den beklagtischen Antrag auf Durchführung einer Teilverhandlung ab.