A. Am 18. Januar 2005 fuhr Y. in Begleitung ihres Ehemannes und ihres Enkelkindes mit der A.-Bahn (heute: A.-Bahn) von B. nach C.. Auf dem Weg vom Bahnhof zur Talstation bzw. zum darunter liegenden Parkplatz der X. AG stürzte Y., wobei sie sich mehrfach den rechten Unterarm und darüber hinaus zwei Knochen der linken Handwurzel brach. Aufgrund dieses Sturzes stellte Y. Schadenersatzforderungen gegen die X. AG.