Seite 22 — 23 III. Demnach wird erkannt 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 9'000.-- (inkl. Schreibgebühren) gehen zulasten der Berufungsklägerin, welche die Berufungsbeklagte für das Berufungsverfahren zudem mit Fr. 4'000.-- (inkl. MWST) aussergerichtlich zu entschädigen hat.