legte er ein weiteres Mal dar, die Elektroanlagen in einem Sportzentrum seien sehr komplex und relativ störungsanfällig. Allfällige Störungen müssten deshalb möglichst rasch behoben werden können, sowohl während der Bauphase als auch im Betriebszustand. Aus diesem Grund sei die geographische Nähe der ausführenden Elektrofirma von grosser Bedeutung. c) Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wirft die Berufungsklägerin der Berufungsbeklagten vor, im Rahmen der Auftragsvergabe nie irgendwelche triftigen Gründe geltend gemacht zu haben, weshalb die F. hätte gestrichen