Gemäss den Ziffern 9.1.1 bis 9.1.8 des GU-Werkvertrags, welche das Vergabeverfahren in chronologischer Abfolge regeln, können nach Abschluss des Vertrags vier Phasen unterschieden werden: 1. Phase: Unterbreitung der Unternehmerliste durch die Berufungsklägerin (Ziff. 9.1.2 in Verbindung mit Ziff. 9.1.3); 2. Phase: Vornahme von Ergänzungen oder Streichungen durch die Berufungsbeklagte (Ziff. 9.1.5); 3. Phase: Unterbreitung des Vergabeantrags durch die Berufungsklägerin (Ziff. 9.1.7); 4. Phase: Entscheid über die Vergabe durch die Berufungsbeklagte (Ziff.