Die in dieser Bestimmung in Klammern aufgeführten Gründe unterliegen keiner abschliessenden Regelung, worauf der Vermerk „etc.“ hinweist. Gemäss Darstellung der Berufungsbeklagten lag die Bedeutung des Streichungsrechts in erster Linie darin, potentielle Preisbrecher bereits in einem frühen Stadium des Vergabeverfahrens auszuschalten sowie sicherzustellen, dass auf der Unternehmerliste nur solche Unternehmen figurierten, die für die Ausführung der Arbeiten auch tatsächlich in Frage kamen.