9.1.6 Der Generalunternehmer erstellt neutrale Ausschreibungsunterlagen selbst oder verwendet die vom Generalplaner erstellten Unterlagen. Er verpflichtet sich, die Submissionen korrekt und mit gleichen Chancen für alle Offerierenden durchzuführen. Die Ausschreibungsunterlagen sind vor dem Versand dem Projektleiter Bauherr, C., zur Prüfung vorzulegen, der den Versand freigibt. 9.1.7 Nach durchgeführter Submission unterbreitet der Generalunternehmer der Bestellerin das Schluss-verhandelte