Das Streichungsrecht sei somit notwendig, damit auf der Offerentenliste nur Unternehmen figurierten, welche auch tatsächlich für die Arbeiten in Frage kämen. Nahe liegende Rechtsfolge einer Missachtung des Streichungsrechts sei deshalb, dass eine (potentielle) Preisbrecher-Offerte, welche nicht rechtzeitig habe vermieden werden können, ihre Wirkung als Preisbrecher verliere, indem sie für eine allfällige Erhöhung des Kostendachs nicht mehr berücksichtigt werde oder, untechnisch ausgedrückt, „ungültig“ sei.