b) Eine Forderung ist ein klagbares Recht auf Leistung, wobei die Schuld die Gegenseite der Forderung bildet. Forderung und Schuld sind korrelative Begriffe. Gegenstand der Forderung bildet die Leistung des Schuldners, welche als Sachoder Dienstleistung in einem Tun, einem Unterlassen oder Dulden bestehen kann. Jede Forderung setzt einen Grund voraus, der sie rechtlich entstehen lässt. Ein solcher Entstehungsgrund kann in einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder einer ungerechtfertigten Bereicherung liegen. (vgl. Gauch/Schluep/Schmid, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil I, 9. Aufl., Zürich 2008, N 29 ff.).