Sie werden, soweit möglich, mit dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 10'000.00 verrechnet. Der Restbetrag von Fr. 5'377.00 ist innert 30 Tagen mittels beiliegenden Einzahlungsscheines zu bezahlen. Der Gemeinde Z. wird der Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 10'000.00 nach Erhalt eines Einzahlungsscheines erstattet. 3. Die A., wird verpflichtet, der Gemeinde Z. eine ausseramtliche Entschädigung von insgesamt Fr. 19'800.00 inklusive Spesen und 7.6% MWST zu leisten. 4. (Rechtsmittelbelehrung). 5. (Mitteilung).“