D. Mit Urteil vom 3. Juni 2009, mitgeteilt am 7. Juli 2009, erkannte das Bezirksgericht Albula wie folgt: „1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Bezirksgerichtes Albula bestehend aus: Gerichtsgebühren Fr. 12'000.00 Streitwertzuschlag Fr. 3'100.00 Barauslagen Fr. 40.00 Schreibgebühren Fr. 237.00 insgesamt Fr. 15'377.00 gehen zulasten der A.. Sie werden, soweit möglich, mit dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 10'000.00 verrechnet.