Seite 4 — 23 diese Differenz zu entschädigen, da die von der Generalunternehmerin beantragten Firmen nicht auf der bewilligten Submittenteliste aufgeführt gewesen seien. Am 17. Oktober 2007 stellte die Generalunternehmerin der Gemeinde Z. für die Differenzen aus obgenannten Vergaben eine Rechnung in Höhe von Fr. 213'227.-- zu. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2007 wurde die Generalunternehmerin von der Bestellerin darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Gemeindevorstand Z. deren Wiedererwägungsgesuch vom 22. Oktober 2007 geprüft und beschlossen habe, darauf nicht einzutreten.