Auch an der Besprechung vom 24. August 2007 vertrat die Generalunternehmerin die Auffassung, die Bestellerin habe ihr die Differenz von Fr. 213'227.-- zu entschädigen, welche dadurch entstanden sei, dass diese bei den Vergaben der Baumeisterarbeiten und der Elektroanlagen nicht die von der Generalunternehmerin vorgeschlagenen Submittenten gewählt habe. Mit Schreiben vom 4. September 2007 teilte die Bestellerin mit, sie sei nicht bereit,