Auf dem Vergabeantrag führte sie aus, dass die F. nicht auf der genehmigten Unternehmerliste aufgeführt gewesen sei. Per Fax vom 25. April 2007 begrüsste die Generalunternehmerin zwar die Berücksichtigung einer einheimischen Unternehmung, machte die Bestellerin aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass sie aufgrund ihrer Wahl die Differenz zum günstigsten Angebot tragen müsse.