Zudem sei die F. auch beim Verband der Schweizerischen Elektroinstallateure sehr negativ bekannt, werde dieser doch im Zusammenhang mit dieser Firma sehr oft als Hilfe oder als Schlichtungsstelle angerufen. Am 25. April 2007 teilte die Gemeinde Z. der Generalunternehmerin mit, dass der Auftrag Elektroanlagen an die zweitplatzierte G. vergeben werde. Auf dem Vergabeantrag führte sie aus, dass die F. nicht auf der genehmigten Unternehmerliste aufgeführt gewesen sei.