Anschliessend beauftragte die Gemeinde Z. den Betriebsleiter des Sportzentrums B. damit, Erkundigungen über die Firma F. einzuholen. Dieser riet mit Schreiben vom 23. April 2007 von einer Vergabe an die F. ab. Ausschlaggebend hierfür seien zum einen die Entfernung zwischen Firmensitz und Baustelle, zum anderen das tiefe Angebot, welches eine kostendeckende Ausführung der Arbeiten ohne Zusatzausmass verunmögliche. Zudem sei die F. auch beim Verband der Schweizerischen Elektroinstallateure sehr negativ bekannt, werde dieser doch im Zusammenhang mit dieser Firma sehr oft als Hilfe oder als Schlichtungsstelle angerufen.