An der Projektleitungssitzung Nr. 22 vom 16. März 2007 wiesen die Vertreter der Bestellerin darauf hin, dass die Submittentenliste nicht ohne Erlaubnis der Bauherrschaft ergänzt werden dürfe. Nur so könne gewährleistet werden, dass für die Gemeinde unerwünschte Unternehmer nicht eingeladen würden. Der Vertreter des Gemeindvorstands, E., merkte an, dass er generell nichts gegen zusätzliche Einladungen einzuwenden