Anscheinend habe im ganzen Kanton Graubünden kein Baumeister Interesse am vorliegenden Auftrag. Daher sei sie aufgrund des Budgets des Bauherrn sowie der eigenen finanziellen Vorgaben gezwungen gewesen, weitere Unternehmer anzugehen. Zudem seien die genehmigten Unternehmerlisten nie abschliessend, sondern dienten dem Zweck, dass alle vom Bauherrn gewünschten Unternehmer zur Offertstellung eingeladen würden. An der Projektleitungssitzung Nr. 22 vom 16. März 2007 wiesen die Vertreter der Bestellerin darauf hin, dass die Submittentenliste nicht ohne Erlaubnis der Bauherrschaft ergänzt werden dürfe.