Mit Mail vom 13. März 2007 beanstandete der Projektleiter der Bauherrschaft, C., die Vergabepraktiken im Zusammenhang mit dem Projekt Y.. So hätte festgestellt werden müssen, dass nach Genehmigung der Submittentenlisten durch die Bauherrschaft offenbar weitere, auf den Listen nicht aufgeführte Unternehmer eingeladen worden seien und Offerten eingeben würden, und dies sehr viel später als die zuerst eingeladenen Unternehmer. Diese monierten nun, dass damit keine Chancengleichheit mehr gewährleistet sei. Er hielt darin auch fest, dass die genehmigten Submittentenlisten abschliessend seien.