Die Ausschreibungsunterlagen waren vor dem Versand dem Projektleiter Bauherr, C., zur Prüfung vorzulegen, der den Versand freigab (Ziff. 9.1.6). Laut Ziffer 9.1.7 hatte die Generalunternehmerin nach durchgeführter Submission der Bestellerin das Schluss-verhandelte Gesamtresultat (Offertvergleich) zusammen mit ihrem Vergabeantrag zu unterbreiten. Anschliessend hatte die Bestellerin gemäss Ziffer 9.1.8 innert 10 Arbeitstagen über die Vergabe zu entscheiden. Sollte sie eine Vergabe an einen