{"Signatur": "GR_KG_007", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2010-02-11", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_007_ZK2-2009-48_2010-02-11.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/ZK2_2009_48_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976fb1d05e15f5f2e5a3b0968db16f162ad8d2e7685d3fb3358b13a4d39260d1819edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976fb1d05e15f5f2e5a3b0968db16f162ad8d2e7685d3fb3358b13a4d39260d1819edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=ZK2_2009_48", "Checksum": "4886467cdb21cbf47c90246486a92011"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["ZK2 2009 48"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. Zivilkammer 11.02.2010 ZK2 2009 48"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera civile II 11.02.2010 ZK2 2009 48"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. Zivilkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Grisons  II. Zivilkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera civile II"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilprozessordnung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderung | Berufung OR Werkvertrag/Verlagsvertrag"}], "ScrapyJob": "446973/49/1971", "Zeit UTC": "12.09.2025 03:36:18", "Checksum": "7a011e07aa7f1562e4fd77eb2fdf6ed3", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Graubünden Kantonsgericht II. Zivilkammer 11.02.2010 ZK2 2009 48\nRegeste:\nForderung | Berufung OR Werkvertrag/Verlagsvertrag\n\n Mit Mail vom 13. März 2007 beanstandete der Projektleiter der\nBauherrschaft, C., die Vergabepraktiken im Zusammenhang mit dem Projekt Y..\nSo hätte festgestellt werden müssen, dass nach Genehmigung der\nSubmittentenlisten durch die Bauherrschaft offenbar weitere, auf den Listen nicht\naufgeführte Unternehmer eingeladen worden seien und Offerten eingeben\nwürden, und dies sehr viel später als die zuerst eingeladenen Unternehmer. Diese\nmonierten nun, dass damit keine Chancengleichheit mehr gewährleistet sei. Er\nhielt darin auch fest, dass die genehmigten Submittentenlisten abschliessend\nseien. Die Generalunternehmerin erklärte mit Mail vom 14. März 2007, dass die\nSubmittentenlisten wie verlangt an die Bauherrschaft abgegeben worden seien,\nworaufhin diese durch den Bauherrn mit diversen Unternehmen ergänzt worden\nseien. Alle Unternehmer der überarbeiteten Listen hätten anschliessend die\nSubmissionsunterlagen erhalten. Merkwürdigerweise habe die\nGeneralunternehmerin aber 90 % der versendeten Unterlagen leer retour erhalten.\nAnscheinend habe im ganzen Kanton Graubünden kein Baumeister Interesse am\nvorliegenden Auftrag. Daher sei sie aufgrund des Budgets des Bauherrn sowie der\neigenen finanziellen Vorgaben gezwungen gewesen, weitere Unternehmer\nanzugehen. Zudem seien die genehmigten Unternehmerlisten nie abschliessend,\nsondern dienten dem Zweck, dass alle vom Bauherrn gewünschten Unternehmer\nzur Offertstellung eingeladen würden. An der Projektleitungssitzung Nr. 22 vom\n16. März 2007 wiesen die Vertreter der Bestellerin darauf hin, dass die\nSubmittentenliste nicht ohne Erlaubnis der Bauherrschaft ergänzt werden dürfe.\nNur so könne gewährleistet werden, dass für die Gemeinde unerwünschte\nUnternehmer nicht eingeladen würden. Der Vertreter des Gemeindvorstands, E.,\nmerkte an, dass er generell nichts gegen zusätzliche Einladungen einzuwenden\n\nSeite 3 — 23\nhabe, dann aber vollständig informiert sein möchte, wer ein Angebot abgegeben\nhabe und wer nicht. Am 22. März 2007 informierte die Generalunternehmerin die\nBestellerin erneut über den Umstand, dass der Markt bei den Baumeisterarbeiten\nnicht gespielt habe, weshalb die Preise gegenüber dem KV zu hoch seien. Aus\ndiesem Grund sei sie daran, neue Preise einzuholen. Anlässlich der\nProjektleitungssitzung Nr. 23 vom 30. März 2007 kam nochmals die Diskussion\nbetreffend die Ergänzungen der Submittentenliste auf. Auslöser für die intensiven\nAuseinandersetzungen zwischen der Bauherrschaft und der\nGeneralunternehmerin waren die zusätzlich eingeladenen, von der Bauherrschaft\nnicht genehmigten Baumeisterunternehmungen. Die Bauherrschaft verlangte\nzukünftig einen Antrag für weitere Offerteinladungen und wollte über den\nSachverhalt - auch leere Devis - vollständig informiert sein. Gleichentags legte die\nGeneralunternehmerin die Vergabeanträge für die Sparten Baumeisterarbeiten\nsowie Elektroanlagen vor, wobei sie betreffend Elektroanlagen die Vergabe an die\nF., X., beantragte.\n\nAnschliessend beauftragte die Gemeinde Z. den Betriebsleiter des\nSportzentrums B. damit, Erkundigungen über die Firma F. einzuholen. Dieser riet\nmit Schreiben vom 23. April 2007 von einer Vergabe an die F. ab.\nAusschlaggebend hierfür seien zum einen die Entfernung zwischen Firmensitz\nund Baustelle, zum anderen das tiefe Angebot, welches eine kostendeckende\nAusführung der Arbeiten ohne Zusatzausmass verunmögliche. Zudem sei die F.\nauch beim Verband der Schweizerischen Elektroinstallateure sehr negativ\nbekannt, werde dieser doch im Zusammenhang mit dieser Firma sehr oft als Hilfe\noder als Schlichtungsstelle angerufen. Am 25. April 2007 teilte die Gemeinde Z.\nder Generalunternehmerin mit, dass der Auftrag Elektroanlagen an die\nzweitplatzierte G. vergeben werde. Auf dem Vergabeantrag führte sie aus, dass\ndie F. nicht auf der genehmigten Unternehmerliste aufgeführt gewesen sei. Per\nFax vom 25. April 2007 begrüsste die Generalunternehmerin zwar die\nBerücksichtigung einer einheimischen Unternehmung, machte die Bestellerin aber\ngleichzeitig darauf aufmerksam, dass sie aufgrund ihrer Wahl die Differenz zum\ngünstigsten Angebot tragen müsse.\n\nAuch an der Besprechung vom 24. August 2007 vertrat die\nGeneralunternehmerin die Auffassung, die Bestellerin habe ihr die Differenz von\nFr. 213'227.-- zu entschädigen, welche dadurch entstanden sei, dass diese bei\nden Vergaben der Baumeisterarbeiten und der Elektroanlagen nicht die von der\nGeneralunternehmerin vorgeschlagenen Submittenten gewählt habe. Mit\nSchreiben vom 4. September 2007 teilte die Bestellerin mit, sie sei nicht bereit,\n\nSeite 4 — 23\ndiese Differenz zu entschädigen, da die von der Generalunternehmerin\nbeantragten Firmen nicht auf der bewilligten Submittenteliste aufgeführt gewesen\nseien. Am 17. Oktober 2007 stellte die Generalunternehmerin der Gemeinde Z. für\ndie Differenzen aus obgenannten Vergaben eine Rechnung in Höhe von Fr.\n213'227.-- zu. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2007 wurde die\nGeneralunternehmerin von der Bestellerin darüber in Kenntnis gesetzt, dass der\nGemeindevorstand Z. deren Wiedererwägungsgesuch vom 22. Oktober 2007\ngeprüft und beschlossen habe, darauf nicht einzutreten. Der Entscheid des\nGemeindevorstands vom 30. August 2007 gelte somit nach wie vor.\n\n"}