Jahre nicht reagiert hat, und dies trotz Mahnungen sowie eines eingeleiteten Gerichtsverfahrens (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts vom 27. Februar 2006, 4C.348/2005, E. 7.2). Damit gilt als erstellt, dass die eingeklagte Forderung von insgesamt Fr. 6'200.-- rechtsgenüglich ausgewiesen ist.