Seite 11 — 19 Unternehmern, der Einholung der erforderlichen Baubewilligungen für den Bau, den Erwerb etc. und weiteren Handlungen, welche zum Erwerb, zur Finanzierung, Entwicklung und Realisierung des Projekts sowie der vorstehenden Aufträge erforderlich sind (KB 10). Gemäss Honorarnote vom 3. September 2007 machte sich der Berufungskläger noch gleichentags an die Ausarbeitung der entsprechenden Vertragsentwürfe (KB 16 und 17), welche er auch den betreffenden Grundstückseigentümern zukommen liess (KB 34, S. 2). Gemäss Zeugenaussage von C. benötigte er diese für die anschliessenden Verhandlungen (act. VI.1, S. 2).