Seite 5 — 19 die Ausarbeitung der beiden Grundstückkaufverträge (Fr. 3'200.-- + Fr. 3'000.--) sowie des Aktienkaufvertrags (Fr. 2'400.--) zuzüglich 7.6 % Mehrwertsteuer. Auf die Geltendmachung der beiden Beglaubigungsgebühren über Fr. 55.-- (zzgl. MWSt) hat er im Rahmen des Berufungsverfahrens ausdrücklich verzichtet. Der zum Zeitpunkt der Ausfällung der angefochtenen Entscheidung noch strittige und somit für die Wahl des Rechtsmittels massgebliche Forderungsbetrag (vgl. PKG 1994 Nr. 15) belief sich somit auf Fr. 17'167.70.