E. Am 26. Mai 2009 fand die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Plessur statt. Da der Beklagte den Kostenvorschuss schuldig blieb und trotz gehöriger Vorladung nicht zur Hauptverhandlung erschien, wurde er vom Verfahren kontumaziert. Mit Urteil vom 26. Mai 2009, mitgeteilt am 19. August 2009, erkannte das Bezirksgericht Plessur wie folgt: „1. Auf die Klage wird bezüglich der Forderungen aus zwei öffentlichen Beglaubigungen und zwei öffentlich zu beurkundenden Kaufverträgen nicht eingetreten. 2. Im Übrigen wird die Klage teilweise gutgeheissen und B. verpflichtet, A. CHF 7'854.90 nebst 5% Zins seit dem 13. März 2008 zu bezahlen.