C. Die entsprechende Klage wurde am 12. März 2008 beim Kreisamt Z. zur Vermittlung angemeldet. Da anlässlich der Sühneverhandlung vom 10. Juli 2008 zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden konnte, wurde am 14. Juli 2008 der Leitschein mit folgendem Rechtsbegehren ausgestellt: „Klägerisches Rechtsbegehren: 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger CHF 17'167.70 nebst 5 % Zins seit 11. März 2008 zu bezahlen. 2. Unter vermittleramtlicher, gerichtlicher und aussergerichtlicher Kostenund Entschädigungsfolge zuzüglich 7.6 % MWST zu Lasten des Beklagten.“