2. In der Folge arbeitete A. mehrere Verträge für B. aus, verhandelte mit den betroffenen Grundstückseigentümern sowie den Banken, nahm rechtliche Abklärungen vor und informierte seinen Mandanten und C. regelmässig über die erzielten Ergebnisse. Für diese und andere Arbeiten stellte er B. mit Schreiben vom 3. September 2007 Fr. 16'298.05 (inkl. MWSt) in Rechnung. Diese Forderung wurde von B. nicht beglichen. Deshalb und weil er auf wiederholte Telefonate nicht reagierte, löste A. mit Schreiben vom 10. Dezember 2007 das Vertragsverhältnis