A.1. Am 20. Juni 2007 kontaktierte C. Dr. iur. A., Rechtsanwalt und Notar, bezüglich eines Überbauungskonzepts, welches auf den Grundstücken Nrn. 3193, 3194 und 3195 der Stadt Z. realisiert werden sollte. A. nahm daraufhin verschiedene Abklärungen vor und redigierte einen Vertrag, auf dessen Grundlage B. C. am 22. Juni 2007 zu seinem Generalbevollmächtigten für das vorgenannte Überbauungskonzept ernannte. C. stellte alsdann am 25. Juni 2005 im Namen von B. eine Vollmacht zugunsten von A. aus.