Seite 4 — 11 3. Die Beschwerdeführerin rügt in verschiedenen Punkten eine Verletzung des Willkürverbots im Sinne von Art. 9 BV. Ausgehend von den vorstehend beschriebenen Prämissen ist daher vorgängig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Begründung der Willkürrüge im Einzelnen erfüllt sind.