Der Kostenvorschuss wird verrechnet. Der Kläger hat innert 30 Tagen somit den Betrag von Fr. 668.00 an das Kreisamt Davos zu bezahlen. Der Kostenvorschuss des Beklagten wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides zurückbezahlt. 4. Der Kläger hat den Beklagten ausseramtlich mit Fr. 753.20 für dieses Verfahren zu entschädigen. 5. (Rechtsmittelbelehrung). 6. (Mitteilung).“