B. Nachdem Y. das ihm zugestellte Deklarationsformular nicht retournierte, nahm die X. eine eigene Einschätzung seines Betriebs vor und legte die Anzahl der Betriebsmitarbeiter auf fünf fest. Gestützt darauf stellte sie ihm den Betrag von Fr. 430.40 (Fr. 150.-- als Grundbetrag pro Betrieb sowie Fr. 50.-- pro Mitarbeiter zuzüglich Mehrwertsteuer) in Rechnung. Trotz mehrmaliger Mahnung beglich Y. diese Rechnung jedoch nicht, weshalb die X. am 24. Oktober 2008 die Betreibung über den besagten Betrag zuzüglich Zins, Mahngebühren und Verzugsschaden einleitete. Dagegen erhob Y. am 27. Oktober 2008 Rechtsvorschlag.