A. Der Berufsbildungsfonds des X. (nachfolgend: X.) verfolgt das Ziel, die Entwicklung der Berufe in der Autogewerbebranche und den Unterhalt eines umfassenden Systems der beruflichen Grundbildung weiterzuführen. Der Bundesrat erklärte den Berufsbildungsfonds X. per 1. Juni 2007 allgemein verbindlich. Damit ist jeder Betrieb, der branchentypische Arbeitsverhältnisse aufweist, zur Bezahlung von Beiträgen verpflichtet. Die Fondsbeiträge setzen sich zusammen aus einem Beitrag pro Betrieb und aus einem zusätzlichen Beitrag gemäss der gesamten Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der branchentypischen Berufe.