der X . , Klägerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Patrick Stach, Dufourstrasse 121, 9001 St. Gallen, gegen das Urteil des Kreispräsidenten Davos vom 27. Mai 2009, mitgeteilt am 17. Juli 2009, in Sachen der Klägerin und Beschwerdeführerin gegen Y., Beklagter und Beschwerdegegner, betreffend Forderung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt