Seite 6 — 7 erkannt: 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 5'128.-- (Gerichtsgebühr Fr. 5'000.--, Schreibgebühr Fr. 128.--) gehen zu Lasten des Kantons Graubünden. 3. Der Berufungskläger hat der Berufungsbeklagten für das Berufungsverfahren eine aussergerichtliche Entschädigung von Fr. 1'500.-- inkl. MwSt. zu bezahlen.