b/aa. X. geht davon aus, dass er für die Sommersaison 2007 Anspruch auf einen Bruttolohn von Fr. 3'500.-- monatlich habe, was dem jeweils in der Wintersaison bezahlten Bruttolohn entspreche. Dieser Lohn sei ihm auch in der Sommersaison 2006 entrichtet worden. Einen konkreten Beweis für die von ihm behauptete Lohnhöhe für die Sommersaison 2007 – und ebenfalls für jene des Sommers 2006 – vermag X. indes weder durch Urkunden noch durch Zeugen zu erbringen.