Seite 17 — 18 III. Demnach wird erkannt: 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 5'304.-- (Gerichtsgebühr Fr. 5'000.--, Schreibgebühr Fr. 304.--) gehen zu Lasten der Berufungsklägerin, die den Berufungsbeklagten aussergerichtlich mit Fr. 4'270.65 inkl. MwSt. zu entschädigen hat.